Wertpapierdepot
Ein Wertpapierdepot ist eine Variante zur Aufbewahrung für alle Arten von Wertpapieren. Ein Wertpapierdepot wird in der Regel zweifach gesichert, einmal mittels die sogenannte nummerische Nummer des Depots und dann mittels einer einmaligen Betitelung.
In dem Fall, in dem es sich einzig und allein um das sogenannte Nummerndepot handelt, weiß nur der Verwahrer den Besitzer, welcher bei möglichem Schriftwechseln nicht mit Namen genannt wird.
Es werden die zwei folgenden Arten von Wertpapierdepots differenziert: das offene und das geschlossene Depot.
Zu den sogenannten offenen Depots zählt die Streifbandverwahrung (oder Sonderverwahrung) und die Girosammelverwahrung (Kurz: GS-Verwahrung oder Sammelverwahrung).
Bei der sogenannten GS-Verwahrung, welche heutzutage zur gängigen Variante zur Aufbewahrung von Wertpapieren zählt, geht es darum, dass für jede börsennotierte Firma immer genau eine Aktie als genannte Sammelurkunde in Schriftform existiert, welche in einem Banksafe oder anderen Safe untergebracht wird.
Der sogenannte Zentralverwahrer, welche eigentlich die entsprechende depotführende Bank ist, sichert die Daten darüber, wem derjeiwlige Teil der sogenannten Sammelurkunde gehört. Der sogenannte Zentralverwahrer hat oft in der Nähe von Börsen unterirdische Server, wo dann die jeweiligen Angaben gesichert worden sind.
Aufgrund des Schutzes werden alle technischen Angaben und der Standort nicht bekannt gegeben.
Derjenige, dem das Wertdepot gehört, hat einmal im Jahr die Möglichkeit einen Depotauszug zu ziehen, auf dem Stückzahl und Höhe aller Akltien geschrieben stehen.
Die Angaben zu allen Wertpapierwarendepots sind für viele Banken des jeweiligen eines Bundeslandes bei einem sogenannten Zentralverwahrer hinterlegt.
Sobald der Besitzer von den sogenannten sammelverwahrten Wertpapieren sich ändert, wird dieser Eigentümerwechsel in der Buchhaltung der jeweiligen Bank wo das Depot ist durch Umbuchung nachverfolgt.
Bei der Streifbandverwahrung geht es darum, dass derenige der dort etwas hinterlegt hat, den Anspruch auf dieselben effektiven Stücke hat, die er zur Aubewahrung angewiesen hat. Durch eine eigene markierte Papierschleife werden die Stücke von den restlichen Beständen isoliert. Derjenige, der das hinterlegt hat, muss die Order zur Streifbandverwahrung vertretbarer Aktien geben. Namenspapiere beispielsweise müssen immer als Streufenband aufbewahrt werden, dal durch die differiende Verwertbarkeit kein entsprechendes Eigentum für eine Sammelverwahrung vorhanden ist.
Bei einem sogenannten geschlossenen Depot bietet eine Bank nur in der Regel einen ihrer Safes für die effektiven Stücke. Der Inhaber muss alle Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Ein geschlossenes Depot ähnelt einem einfachen Bankschließfach.