Ratgeber Lexikon

Teilkaskoversicherung

Allgemeines

Die Teilkaskoversicherung ist eine KFZ-Versicherung die freiwillig ist und evtl. Schäden am eigenen Auto abdeckt. Sie wird als Zusatzversicherung bezeichnet, da man sie zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abschließen kann.

Schadensabdeckung

Die Versicherung zahlt bei Diebstahl des Autos oder einzelnen Teilen des Wagens und beim Eintreten von Naturgewalten, die Schäden am Auto hinterlassen, wie zum Beispiel Überschwemmungen, Hagel, Sturm oder Blitzschlägen. Da kommt es aber auch wieder auf den Ort der Zulassung an und es Bedarf einer Bestätigung durch das regionale Wetteramt. Sollte sich das Auto überwiegend an gefährdeten Orten befinden gibt es dafür auch andere Regelungen. Außerdem deckt die Teilkaskoversicherung auch Schäden am Auto ab, die durch Brände oder Explosionen entstehen. Außerdem deckt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Marderbisse und Zusammenstösse mit Haarwild ab. Ebenso wenn es zu einem Kurzschluss durch Schäden an der Verkabelung des Wagens kommt. Jedoch kann die Schadenabdeckung bei verschiedenen Versicherungen unterschiedlich erweitert sein bzw. werden. Dies trifft häufig bei Unfällen mit Tieren zu, viele Versicherungen bieten auch schon eine Schadenabdeckung bei Unfällen mit allen Tieren an.

Zahlung und Berechnung der Beiträge

Die Beiträge können jährlich (was am günstigsten ist), halbjährlich, vierteljährlich und monatlich gezahlt werden. Die monatliche Zahlung der Beiträge ist jedoch am teuersten. Grundlagen zur Berechnung des Beitrages sind zum Beispiel die Erstzulassung, das Baujahr und der Typ des Wagens, die jährliche Fahrleistung, die Region der Zulassung, das Alter der Fahrerin bzw. des Fahrers und wie lange diese oder er bereits in Besitz des Führerscheins ist zu Grunde gelegt. Bei der Teilkaskoversicherung spielt der Schadenfreiheitsrabatt keine Rolle. Die Versicherung gibt dem Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Diese hat den Vorteil das dieser im Schadensfall einen Teil (der vorher ausgemacht und vertraglich geregelt wurde) selbst zahlt, dafür aber eine niedrigere Versicherungsprämie zahlt.