Wissenswertes zur Rechtsschutzversicherung
Wofür wird eine Rechtsschutzversicherung benötigt?
Die Rechtsschutzversicherung trägt sämtliche Verfahrenskosten, die private, arbeitsrechtliche, eigentumsrechtliche Angelegenheiten sowie Anspruch auf Schadenersatz oder das Strafrecht betreffen.
Besonders im Verkehrsrecht wird sie oft gefordert. Der Versicherungsschutz beinhaltet Anwalts- und Gerichtskosten, ebenso Gutachten-Erstellung und Auslagen für Zeugen, wenn Erfolgsaussichten gegeben sind.
In diesem Zusammenhang ist auch folgendes wichtig: etwaige Anwaltskosten, die bereits im Vorfeld aufgrund einer sich konkret abzeichnenden Gefahr und Abwehr eines Schadens entstehen, müssen laut eines Gerichtsurteils ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Dies gilt beispielsweise bei einer drohenden Kündigung.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ratsam für jeden, der besonderen Risiken ausgesetzt ist, wie beispielsweise Autofahrer mit eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder Arbeitnehmer mit einem berufsrechtlichen Versicherungsschutz. Immobilienbesitzer und Vermieter benötigen eine Eigentum-Rechtsschutzversicherung, die sowohl Grundstück, Eigenheim als auch mietrechtliche Komponenten absichert.
Sollte wirklich jeder eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Eine Rechtsschutzversicherung ist in manchen Fällen nicht empfehlenswert:
Menschen mit geringen oder keinen eigenen Einkünften können die staatliche Prozesskostenhilfe beantragen. Privatleute, die sich gegen Schadensersatzansprüche absichern wollen (beispielsweise falls Menschen oder Wertgegenstände unabsichtlich durch sie zu Schaden kommen könnten), sind in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung ausreichend versorgt.
Wird die Rechtsschutzversicherung pauschal - sozusagen für alle Fälle - angeboten?
Diese Angebote gibt es. Allerdings ist wegen des Kosten-Nutzen-Effektes davon abzuraten. Besser ist es, auf die eigenen Schwerpunkte zu achten: in welcher Hinsicht benötige ich besonderen Schutz? Beispielsweise: Bin ich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Besitze ich ein Eigenheim oder lebe in einer Mietwohnung? Bin ich viel mit dem Auto unterwegs?
Die meisten Versicherer bieten diverse kombinierbare Rechtsschutz-Komponenten an, die individuell der eigenen Lebensgestaltung und ihren Veränderungen angeglichen werden können.
Was muss ich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau beachten?
Es ist vor dem Abschluss unbedingt zu prüfen, ob auch alle wesentlichen Bedarfsfälle abgedeckt sind, denn es gibt einiges, was ausgeschlossen sein kann. Mancher Verbraucher übersieht oftmals diese Ausschluss-Klauseln. Hier einige Beispiele:
Im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten abgedeckt, allerdings nicht einfache Verstöße oder vorsätzlich begangene Schäden. Schadensersatzansprüche durchsetzen, aber keine Abwehr gegen sich selbst gerichtete Klagen.
Strafrechtliche Verteidigungen, aber keine vorsätzlich begangene Taten.
Erb- oder familienrechtliche Situationen, aber keine diesbezüglich vorsorglich geführten Beratungsgespräche.
Kosten hinsichtlich Ehestreitigkeiten werden ebenfalls nicht übernommen.
Rechtsschutz für Unternehmer und Selbstständige weisen außerdem andere Schwerpunkte auf und sind oftmals viel komplizierter in der Ausgestaltung. Hier gilt es, unternehmensrelevante Gegebenheiten, wie beispielsweise das Vertragsrecht, Arbeitsrecht und nicht zuletzt Fälle, bei denen Zahlungsverzüge der Kunden zu Mahnverfahren führen, zu berücksichtigen.
Auch hier gilt für den Versicherungsnehmer: alle Modalitäten hinsichtlich des Unternehmens und damit verbundenen Angelegenheiten berücksichtigen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Jeder potenzielle Versicherungsnehmer sollte auch folgendes beachten: wenn vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung bereits ein Verfahren läuft oder auch nur in Vorbereitung ist, wird der Rechtsschutz in dieser Angelegenheit nicht greifen.
Ab wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung nutzen?
Es gelten meistens Wartezeiten von durchschnittlich drei Monaten, bis die Rechtsschutzversicherung in Kraft tritt. Innerhalb dieser Zeit kann die Versicherung im Schadensfall nicht belastet werden. Die Wartezeiten können erheblich je nach Schwerpunkt variieren, so gilt beispielsweise beim Rechtsschutz für Unterhaltsfragen in der Regel eine Wartezeit von 36 Monaten.
Mittlerweile verzichten zwar einige Versicherungen auf Wartezeiten, allerdings ist dies nicht für Arbeits- und Immobilienrecht (wie auch bei Grundstücken) gültig, da es hier eine zu große Fall-Dichte gibt.
Außerdem wird auf die Wartezeit verzichtet, wenn ein Versicherer aus einer vorherigen Vertragsverhältnis wechselt – allerdings müssen hier die Modalitäten hinsichtlich der Risiken identisch sein und somit ein nahtloser Übergang in das neue Versicherungsverhältnis gegeben ist.
Wie hoch bin ich bei der Rechtsschutzversicherung versichert?
Allgemein ist bei einer Rechtsschutzversicherung mit der Deckungssumme von 200000-250000 Euro zu rechnen. Es ist üblich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die durchschnittlich mindestens 50,- Euro betragen kann.
Es ist jedoch auch möglich, eine Versicherung mit unbegrenzter Deckung abzuschließen.
Zu bedenken ist aber, dass hier die Beiträge deutlich höher gegenüber dem normalen Versicherungsschutz liegen.
Wie viel kostet mich eine Rechtsschutzversicherung?
Beiträge zur Rechtsschutzversicherung mit Deckungssummen unterscheiden sich bei den Versicherungen kaum.
Allerdings sind die Bedingungen hinsichtlich der Leistungstoleranz und Ausschlussklauseln erheblich. Des weiteren ist zu beachten, dass bei nach 1994 gestalteten Rechtsschutzversicherungen eine Regelung gilt, nach der die Versicherung zunächst einmal den Fall auf Erfolgsaussicht prüfen und einer Übernahme der Kosten zustimmen muss. Oftmals scheitert der entsprechende Antrag des Versicherungsnehmers daran, weil die Versicherung die Erfolgsaussichten als zu gering bewertet. Einige Versicherer allerdings bieten Tarife an, die sich an ältere Modalitäten (die sogenannten '75 Bedingungen aus dem Jahre 1975) orientieren. In diesem Fall prüft der Anwalt des Versicherten die Situation hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Diese Kosten übernimmt ebenfalls die Versicherung. Oftmals bieten Versicherungen für bestimmte Personenkreise (z.Bsp. Berufsanfänger oder Senioren) vergünstigte Beiträge an. Es lohnt sich immer ein umfassender Vergleich vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung.
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung wieder kündigen?
Allgemein gilt, dass beide Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.
Sollte der Versicherer eine Leistung verweigern, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer vorzeitig das Vertragsverhältnis kündigen. Kommt der Versicherer innerhalb eines Jahres für die Kosten zweier Rechtsschutzfälle auf, kann von beiden Seiten nach der letzten Schadensregulierung vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss sowohl bei Ablehnung als auch bei Zusage zur Regulierung innerhalb eines Monats schriftlich zugestellt werden.
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt für rechtsgültig erklären zu lassen, bei Kündigung durch den Versicherer gilt hingegen die Frist von 4 Wochen.