Ratgeber Lexikon

Bezahlen mit Kreditkarte im Internet

Mittlerweile bieten die meisten Shops, die ihre Waren über das Internet vertreiben als Bezahlart die Zahlung mit Kreditkarten an. Wird eine Ware im Ausland bestellt, geht ohne die Kreditkarte meistens gar nichts. Der Trend, mit der Kreditkarte zu bezahlen ist zunehmend verbreitet, einzige Voraussetzung ist, dass der Händler als Akzeptanzstelle autorisiert ist. Um möglichem Missbrauch vorzubeugen, sind beim Einsatz der Kreditkarten im Internet, wo die Bezahlung lediglich mit der Kreditkartennummer und der Prüfziffer aber ohne Unterschrift erfolgt, einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen, damit ein möglicher Kartenmissbrauch ausgeschlossen werden kann.

 

Wichtige Verhaltensregeln

Jede Transaktion sollte mit einem gesicherten Verfahren, wie beispielsweise SSL-verschlüsselt, erfolgen. Schon in der Statusleiste des Browsers sind diese speziellen Webseiten zu erkennen. Sie sind nicht mit http:// gekennzeichnet, sondern sie beginnen mit https://. Zahlen Sie grundsätzlich nur dann mit der Kreditkarte, wenn die Webseite des Verkäufers so gekennzeichnet ist. Einen seriösen Anbieter erkennen Sie außerdem am Impressum, in dem die Daten zur Firma angegeben sind. Außerdem sollten Sie immer einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen.

 

Wenn der Bezahlvorgang abgeschlossen ist

Abgeschlossene Bestellungen, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden, sollten ausgedruckt werden. Als zusätzliche Sicherheit wurde die Kartenprüfnummer eingeführt, weil eine Identifizierung der Person, die die Kreditkarte benutzt nicht über die Unterschrift möglich ist.

Sollte trotz Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen die Kreditkarte missbräuchlich verwendet werden, ist der Kreditkarteninhaber geschützt. Das Risiko trägt die Bank des Verkäufers, wenn die Akzeptanzstelle alle Pflichten zur Sorgfalt erfüllt hat. Geschäfte mit Kreditkarten im Internet werden als so genannte MO/TO-Geschäfte behandelt, das heißt, Mail-Order bzw. Telefon-Order. Im Fall eines Missbrauchs muss der Kreditkartenbesitzer nur den Rechnungsbetrag bezahlen, für den von ihm unterschriebene Belege existent sind, das ist im Internet aber nicht der Fall.