Ratgeber Lexikon

Hausratversicherung

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Hausratversicherung ist der drittgrößte Versicherungszweig der Sachversicherungen. Von zehn Haushalten haben in etwa acht eine Hausratversicherung abgeschlossen.
Dabei ist der Hausratversicherer ersatzpflichtig, wenn eine versicherte Sache aufgrund einer versicherten Gefahr oder als Folge dieser am Versicherungsort beschädigt oder zerstört wird, beziehungsweise abhanden kommt.

Versicherte Sachen und Kosten

Bei einer Hausratversicherung werden prinzipiell alle Sachen versichert, die im Haushalt zur Einrichtung (Möbel, Teppiche, Gardinen,Bilder), zum Gebrauch ( Geschirr, Bekleidung) und zum Verbrauch dienen (Nahrungs- und Genussmittel). Dazu gehören auch Bargeld und Wertsachen mit gewissen Entschädigungsgrenzen. Zudem leistet der Versicherer für bestimmte Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs-, Transport-, und Lagerkosten, sowie für eventuelle Hotelunterbringungskosten oder für Schlossänderungskosten, sofern diese auch durch einen Versicherungsfall zustande gekommen sind.

Versicherte Gefahren und Schäden

Der Schadenfall tritt ein, wenn der Hausrat durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges), Einbruchdiebstahl (auch Raub oder der Versuch dieser Tat und Vandalismus nach einem Einbruch), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm oder Hagel beschädigt wird.

Versicherungsort

Der Versicherungsfall ist aber nur dann abgedeckt, wenn er in dem Vertrag bezeichneten Versicherungsort zustande kommt. Versicherungsschutz besteht also für die Wohnung einschließlich Keller- und Bodenräume, Terrassen, Balkone, sowie für Nebengebäude auf demselben Grundstück. Zudem sind private Garagen auch in der Nähe des Versicherungsortes mit eingeschlossen. Räume, die beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, bleiben grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Risikoabschätzung

Geht man von folgenden Beispielen aus, so kann man den Umfang und das Ausmaß einer Hausratversicherung deutlich erkennen: Möbel und Teppiche werden durch austretendes Wasser aus dem Geschirrspüler beschädigt. Einbrecher können den Computer und Bargeld stehlen. Durch einen Blitzschlag brennt der Dachstuhl und das Löschwasser läuft in die Wohnung. Die Notwendigkeit eines Abschlusses der Hausratversicherung ist immer gegeben. Das Risiko kann zwar grundlegend gemindert werden (zum Beispiel durch den Einbau einer Einbruchmeldeanlage), dennoch bleibt immer ein erhebliches Restrisiko bestehen.